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AGB

AGB für alle Therapiesitzungen

Die Kosten der Therapiesitzung sind nach jeder Sitzung oder innerhalb von 10 Tagen, ohne Abzug von Skonto, per Überweisung zu zahlen.

Bitte haben Sie Verständnis, das vereinbarte Termine, die weniger als 48 Stunden im Voraus abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen werden, zu 100 % des Terminpreises in Rechnung gestellt werden, da es innerhalb so kurzer Zeit nicht möglich ist den Termin neu zu belegen und somit ein Ausfall entsteht.

 AGB & Haftungsausschluss für Einzelcoaching (Entspannung), Kurse, Seminare & Workshops

 1.    Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Lucie Hohmann    Coaching Hochtaunus nachstehend „Veranstalter genannt“ nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner,          nachstehend "Teilnehmer" genannt.

1.2.  Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter.

2.    Vertragsgegenstand

2.1  Der Veranstalter bietet Coaching, Seminare, Workshops und Einzeltrainings an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von ihr unter anderem in Ihren Geschäftsräumen, Ihrer  Internetpräsenz und den von dem Veranstalter sonstig   genutzten Medien bekannt gegeben.

3.    Zustandekommen des Vertrages

 3.1  Ein Vertrag mit dem kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail oder das elektronische   Kontaktformular.

3.2  Jeder Teilnehmer/in erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder                                    Ablehnungsschreiben falls der Kurs nicht stattfindet oder sich nicht genug Teilnehmer gemeldet haben.

3.3. Die Anmeldung zu einer gebuchten Veranstaltung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem        Veranstalter bis vier Tage vor Beginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR für                      gegenstandslos erklärt werden. Bei einer späteren Stornierung werden 50% der Kursgebühr als Stornokosten            berechnet. Einen Tag vorher und b ei Nichterscheinen wird die volle Gebühr für die Veranstaltung berechnet.

3.4  Eine Absage oder Terminverschiebung eines Einzelcoaching – Termins ist bis spätestens zwei Werktage vor dem Termin kostenfrei möglich. Im Falle einer späteren Terminabsage bzw. bei Terminverschiebung sowie bei Nichterscheinen wird das  Honorar voll in Rechnung gestellt.

3.5  Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle einer Betriebsveranstaltung, schließt der Veranstalter      mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

3.6  Der Veranstalter behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung  nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen  bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das        Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese              Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.7  Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich  zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus bestehen nicht.

3.8  Der Veranstalter das Recht, die Zusammenarbeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt abzubrechen bzw. Coachingstunden aus wichtigen Gründen – wie z.B. Erkrankung des Coaches oder höherer Gewalt –   abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten  Coachingstunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind nicht möglich. 

 4.    Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2.   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen  Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.Der Teilnehmer kann per – Überweisung  nachhkommen.

 4.3  Sämtliche Zahlungen sind in der Regel, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine  steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe on 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4  Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers                entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

5.    Allgemeine Teilnahmebedinungen

5.1.  Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

5.2   Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung                        weisungsbefugt.

5.3   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

5.4   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.    Verschwiegenheitspflicht

6.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch  nach deren Beendigung, über alle Betriebs-, Privat- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu  bewahren.

7.     Datenschutz

7.1   Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass personenbezogene Daten gespeichert und im Rahmen des Vertragsverhältnisses bearbeitet werden. Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich  behandelt.

8.     Haftung

8.1    Der Veranstalter verpflichtet sich, Workshops, Seminare und Coachings nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Es besteht keine Gewährleistung für den Erfolg des Coachings oder der  Veranstaltung. Eine Haftung wird ausgeschlossen. 

8.1 Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. Terminvereinbarung, selbstverantwortlich zu handeln und den Veranstalter von  sämtlichen Haftungsansprüchen freizustellen. Der Teilnehmer erkennt an, für seine psychische und körperliche Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich  zu sein und für eventuelle Schäden selbst aufzukommen. Die Veranstaltungen, wie Seminare, Workshops und Einzelcoachings ersetzen keinen Arzt oder Therapeuten, sondern dienen nur der Prävention.

Bei psychischen Erkrankungen bitten wir Sie bei Unklarheiten Ihren behandelnden Arzt vor der  Teilnahme zu befragen. 

9.    Erfüllungsort, Rechtswahl

9.1  Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz des          Veranstalters, sprich Steinbach am Taunus. 

10.  Salvatorische Klausel

10.1  Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird   die Wirksamkeit der          übrigen Bestimmungen nicht berührt. An stelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine in dem CorSinn und                    Zweck des Vertrages entsprechende oder nahekommenden Ersatzbestimmung, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. 

Corona Pandemie - Hypiene-Bestimmungen

Ein Hygiene-Plan für den Praxisbetrieb und Kursbetrieb liegt vor und kann auf Wunsch ausgehändigt werden.

Praxis 

Empfang des Patienten/Klienten

Abholung von der Außentüre mit Mundschutz und geleiten von der Tür in den Praxisraus. Der Patient/Klient kommt mit Türgriffen nicht in Verbindung. Vor Eintritt in den Praxisraum desinfizieren der Hände mit mitgebrachten Desinfektionsmitteln, Händewaschen oder von Coaching Hochtaunus zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel.

Kursbereich

Im In- und Outdoorbereich gilt die 3 G-Regel und das Betreten des Gebäude nur mit Maske. Desinfizieren der Hände vor Betreten der Terrasse oder des Kursraumes. Mitbringen von Badetücher zum Auflegen auf die Matten oder mitbringen von eigenen Matten; die zur Verfügung gestellten Matten, werden vor und nach Benutzung umfassend Desinfiziert; der Abstand vo 2 m zwischen Teilnehmern und Kursleitung ist In- als auch Outdoor gewährleistet. Deshalb ist die Teilnehmerzahl auf max. 3 Teilnehmer begrenzt.

Teilnahme am Kurs nur mit voheriger Anmeldung unter Angabe von Kontaktdaten & Adresse sowie die die 3-G-Regel

Bei Nichteinhaltung der Hygienebestimmungen kann keine Teilnahme erfolgen oder am Tag selbst erfolgt der Ausschluss vom Kurs.